Das Verwaltungsrecht regelt als Teilmaterie des öffentlichen Rechts insbesondere die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern, jedoch ebenso die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Wir beraten Bürger, Unternehmen, Kommunen und Institutionen unabhängig und kompetent in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts.
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Gewerberecht
Demonstrations- und Versammlungsrecht
Gaststättenrecht
Staatsrecht
Europarecht
Polizei- und Ordnungsrecht
Denkmalschutz
Enteignung
Kommunal-, Kommunalverfassungsrecht und Kommunales Abgaberecht
Luft-, Wasser- und Umweltrecht
Verfassungsrecht
Beamtenrecht
Schulrecht, Hochschulrecht, Studienplatzvergabe
Immissionsschutzrecht