Notar
Dem Notar kommt im deutschen Recht eine außergewöhnliche Stellung zu. Für verschiedene Vertragstypen ist eine notarielle Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Als die bekanntesten Beispiele ist der Grundstückskaufvertrag, das Testament oder auch der Ehevertrag zu nennen.
Gerne stehen wir für Sie in sämtlichen Fragen in diesem Zusammenhang zu Ihrer Verfügung und bieten eine persönliche und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten.